Steuervorteile durch Denkmalsanierungen

Unter Denkmalschutz werden Immobilien gestellt, die aus kultureller, politischer, geschichtlicher oder städtebaulicher Sicht einen besonderen Wert haben und somit schützenswert sind. Der Hintergrund des Denkmalschutzes ist die Erhaltung historischer Gebäude als Kulturgut. Vor diesem Aspekt ist es auch nachvollziehbar, dass der Staat den Erwerb und die fachgerechte Sanierung von Baudenkmälern in großem Umfang steuerlich fördert und so für Kapitalanleger und Eigennutzer gleichermaßen interessant macht.

Die Sanierung von Denkmalimmobilien erfordert jedoch ein hohes Maß an Fach- und Regelkenntnis sowie Fingerspitzengefühl, sodass nur ein Denkmal-Spezialist die Risiken entsprechend minimieren kann. Ein Unternehmen, das sich schon seit mehr als 20 Jahren mit der Vermarktung von Baudenkmälern beschäftigt, ist investition-baudenkmal.de. Das Unternehmen bietet ausgesuchte Denkmalimmobilien in begehrten Metropolen an und betreut sein Klientel in wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Hinsicht.

Dies gilt natürlich auch für die Beratung beim Erwerb eines Baudenkmals, das aktuell als eines der interessantesten und solidesten Kapitalanlagen gilt. Durch die vom Finanzministerium gewährte Sonderabschreibung können Kapitalanleger und Eigennutzer die nachträglichen Sanierungskosten zu 100 % steuerlich geltend machen. Dabei entsteht ein signifikanter Steuerspareffekt. Anleger können 100 % der Sanierungskosten über zwölf Jahre und Eigennutzer 90 % über zehn Jahre bei der Steuererklärung geltend machen. Über die Förderprogramme und Denkmal-AfA können Sich Investoren unter www.investition-baudenkmal.de detailliert informieren.

Die Besonderheit von Baudenkmälern sind nicht nur die erhöhten Abschreibungen, sondern auch die teilweise großartige Bauweise die sich im Anschluss einer aufwendigen Sanierung in einer lukrativen Vermietung wiederspiegelt. Die Baupartner des Unternehmens setzen bei den Sanierungsarbeiten auf modernes und energiesparendes Bauen. So kann sichergestellt werden, dass die Bausubstanz dem Qualitätsanspruch entspricht und die Sanierungsmaßnahmen regelkonform mit den Vorschriften des Landesamtes für Denkmalpflege durchgeführt werden, was wiederum Grundvoraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten ist.

Baudenkmäler auf www. investition-baudenkmal.de verbinden demnach den öffentlichen Anspruch auf Erhalt historischen Kulturguts mit moderner Lebensqualität und versüßen Investoren und Selbstnutzern die Denkmalimmobilie darüber hinaus mit beträchtlichen steuerlichen Vorteilen.

Investition Baudenkmal

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