Wer eine denkmalgeschützte Immobilie saniert, kann die Kosten hierfür steuerlich geltend machen. So gibt es bei Eigennutzung des Objekts die Möglichkeit, die Sanierungskosten über 10 Jahre hinweg zu jeweils neun Prozent p. a. abzuschreiben; wird die Denkmalimmobilie vermietet, so lassen sich gar 100 Prozent der Kosten im Verlauf von zwölf Jahren absetzen.
Im besonderen Focus steht die Fassadensanierung: Hierdurch kann den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung Rechnung getragen werden, und der Energieverbrauch verringert sich.… mehr “Fassadensanierung bei denkmalgeschützten Immobilien”