Mietrecht 2013: Welche Neuerungen gibt es ?

Ab 1.5.2013 treten die Mietrechtsreform und der neue Münchner Mietspiegel in Kraft. Das Unternehmen Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien hat sich auf Vermietungen von Wohnungen und Häusern in München spezialisiert. Was hält der Vermietspezialist von den Neuerungen? Ich unterhalte mich hierzu mit der Geschäftsführerin Angelika Bartsch.

Mietrecht 2013: Welche Neuerungen gibt es ?

Vermietspezialist Fr. Bartsch

Petra Reh:
Der neue Mietspiegel für München ist da. Was ist Ihre Meinung dazu?

Angelika Bartsch:
Erwartungsgemäß ist der Mietspiegel mal wieder gestiegen, d.h. es gab (in München) einen durchschnittlichen Anstieg der Nettokaltmiete von über 30 Cent pro Quadratmeter. Interessant finde ich die Neuerungen bei den Zu- und Abschlägen. Es wird beispielsweise eine offene Küche zum Wohnraum mit einem relativ hohen Zuschlag berücksichtigt, was den Grundrissen in vielen Neubauten mit „social kitchen“ zu Gute kommen wird. Der Vorteil zu einer geschlossenen Küche liegt meiner Meinung nicht klar auf der Hand.

Petra Reh:
Gibt es denn Ihrer Meinung nach sinnvolle Zu- oder Abschläge?

Angelika Bartsch:
Ich finde den Abschlag bei Parterre oder Hochparterre nachvollziehbar. Allerdings werden hier eventuell Gartenwohnungen benachteiligt, vor allem wenn sie keine große Terrasse mit Süd-West-Ausrichtung haben, für die es dann wieder einen Zuschlag gibt. Ein Kapitalanleger sollte sich eigentlich noch vor dem Erwerb einer Wohnung mit diesen Kriterien beschäftigen. Schließlich bestimmt der Mietspiegel die mögliche Rendite der Immobilie. Auch bei Renovierungen sollte man Kenntnis darüber haben, welchen Einfluss diese auf eine Mieterhöhung gemäß dem Mietspiegel haben können.

Petra Reh:
Wie kann der Vermieter die Miete seiner Wohnung mit dem neuen Mietspiegel am besten berechnen?

Angelika Bartsch:
Wir verwenden dazu am liebsten die Online-Berechnung auf dem Internetportal der Stadt München. Gemeinsam finden wir mit dem Vermieter oder auch Mieter die erforderlichen Kriterien zur Berechnung heraus, um den genauen Mietpreis zu bestimmen. Eine genaue Mietspiegel-Berechnung ist vor allem bei einer geplanten Mieterhöhung sinnvoll. Soll die Wohnung neu vermietet werden, ist der Mietspiegel nur ein Anhaltspunkt. Vermietspezialist verwendet für die Kalkulation der angemessenen Miete neben dem Mietspiegel außerdem konkrete Vergleichsobjekte, Auswertungen aus der Mietinteressentenkartei und aktuelle Marktspiegel. Diesen Mietpreisermittlungs-Service bietet Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien kostenfrei an.

Petra Reh:
Wie wird sich die neue Mietrechtsreform Ihrer Ansicht nach auswirken?

Angelika Bartsch:
Sie wird einige Erleichterungen für den Vermieter bringen. Ich hoffe jedoch auch für den Mieter, dass die bayerische Regierung für München von der Möglichkeit Gebrauch machen wird, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen für 5 Jahre auf 15% in drei Jahren abzusenken. So kann der Anstieg der Bestandsmieten begrenzt werden. Vermietspezialist empfiehlt seinen Vermietern die Mieten moderat zu halten und auf nachhaltige Vermietungen zu setzen. Probleme treten erfahrungsgemäß häufiger auf, wenn Wohnungen zu teuer vermietet werden. Sollte der Mieter nicht mehr bezahlen, wird die nun gesetzlich normierte „Berliner Räumung“ dem Vermieter sicherlich zu Gute kommen. Außerdem wird der Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses besser vor zahlungsunfähigen Mietern geschützt. Zahlt der Mieter die vereinbarte Kaution nicht oder verspätet, kann der Vermieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der vereinbarten Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Kaltmieten in Verzug ist. Meiner Meinung nach eine gerechte Neuerung.

Petra Reh:
Vielen Dank für das Interview.

Angelika Bartsch:
Sehr gerne.

Münchner Immobilienfirma spezialisiert auf Vermietungen

Kontakt:
Vermietspezialist Bartsch & Rozmarin Immobilien OHG
Dejan Rozmarin
Dauthendeystraße 2
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