Baufinanzierung – Baukostenkontrolle schützt vor Finanzierungslücken

Eine der möglichen Fehlerquellen beim Bauen ist ein lückenhaftes Kostencontrolling. Der Bauherr sollte immer ein wachsames Auge auf die Kostenentwicklung haben, denn nur so ist gewährleistet, dass der Finanzierungsrahmen eingehalten wird. Dennoch können zusätzliche Ausgaben entstehen, die nicht eingeplant waren. Gegenmaßnahmen sind dann erforderlich.

Phasen des Bauens und Kosten
Wer einen Architekten oder ein Bauunternehmen beauftragt ein Haus zu bauen wird? vier Phasen erleben, in denen Kosten entstehen. Zunächst erfolgt anhand des Bauplans eine grobe Kostenschätzung. Auf Basis des Bauplans und der Wünsche des Bauherren entsteht die Kostenschätzung, nach Einholen aller Angebote der Gewerke und Dienstleistungen der Kostenvoranschlag und nach der Bauausführung die Kostenfeststellung. Für den Bauherren hat der Kostenvoranschlag die größte Bedeutung, da dieser für die Baufinanzierung als Grundlage gilt, zuzüglich der Bau- und Finanzierungskosten und gegebenenfalls dem Grundstückspreis plus Maklercourtage. Wird der Kostenrahmen des Kostenvoranschlages deutlich überschritten, gerät auch die Finanzierung ins Wanken. Daher muss zunächst darauf geachtet werden, dass alle Ausgangswerte, die zur Berechnung von Bauleistungen herangezogen werden, auch stimmen. Entscheidend ist dabei die Zusammenarbeit zwischen Architekten oder Bauunternehmen und Bauherren.

Entwurf muss in Kosten übertragen werden
Der Entwurf für das zu erstellende Gebäude muss im zweiten Schritt in Gewerke übertragen werden und hierfür Kostenvoranschläge eingeholt werden. Daraus resultiert dann eine Kostenübersicht. Doch nicht selten verlässt sich der Bauherr auf die Kostenangaben des Architekten, ohne dass ihm klar ist, um welche Kostenarten es sich handelt. Also handelt es sich um eine Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag. Eine Kostenschätzung ist naturgemäß noch ungenau, weitere zunächst nicht berücksichtigte Aufwendungen können hinzukommen, beispielsweise, weil höhere Kosten für die Baugrube entstehen. Allerdings sollte der Bauherr grundsätzlich eine stille Reserve für unerwartete Kosten in petto haben.

Baukosten nach Gruppen
Einen schnellen Überblick über die anfallenden Kosten, gibt die formale Übersicht nach DIN 276 Kosten im Bauwesen. Dazu gehören Kosten für das Grundstück, das Herrichten und Erschließen, Bauwerk – Baukonstruktion, Bauwerk – Technische Anlagen, Außenanlage, Ausstattung des Gebäudes, Baunebenkosten. Die Kostengruppen „Bauwerk“ werden auch vereinfacht Herstellungskosten genannt. Um einen guten Blick für die Aufwendungen zu haben, empfiehlt es sich, eine Aufstellung analog zur DIN 276 zu machen. So können die einzelnen Bereiche gut mit den zu entstehenden Kosten kombiniert werden. Dies erleichtert später einen Überblick über den Finanzaufwand. Außerdem wird daraus ersichtlich, welche Ausgaben zu den Baukosten zu rechnen sind und welche zu den Gesamtherstellungskosten. Dies Verfahren vereinfacht auch stille Reserven nach Kostengruppen zu bilden sowie auch das Kostencontrolling.

Alternative Festpreis
Wem die Kostenkontrolle zu kompliziert ist, der kann auch bei einem Architekten oder Bauunternehmen einen Festpreis vereinbaren. Allerdings muss der Festpreis nicht der endgültige Preis sein. So können Zusatzkosten entstehen, die bei der Preisgewährung noch nicht absehbar waren oder es ist eine Preisgleitklausel vereinbart, nach der das Bauunternehmen die Kosten anpassen darf. Der Begriff „Festpreis“ ist daher auch nicht ganz richtig, sondern es handelt sich um einen Pauschalpreis für bestimmte Leistungen, und bei Veränderung des Leistungsumfangs ändert sich auch der Preis. Der Festpreis ist eine Methode, die Baukosten einigermaßen gut unter Kontrolle zu halten, obwohl es auch bei diesem eher die Regel als die Ausnahme ist, dass der endgültige Preis für das neue Zuhause höher liegt.

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