Viele unverheiratete Paare schaffen sich gemeinsam ein Eigenheim an. Auch wenn es schwerfällt – schon zu diesem Zeitpunkt sollten die Partner bedenken, was mit der Immobilie geschehen soll, wenn die Beziehung scheitert. Sind die Vermögens- und Rechtsverhältnisse in Bezug auf das Eigenheim nicht geregelt, kann dies zu großen Problemen führen.
Ungleiche Leistungen sind ein Risiko
Kaufen zwei nichtverheiratete Partner zusammen eine Immobilie, regelt ausschließlich das Grundbuch die Eigentumsverhältnisse durch die hier eingetragenen Miteigentumsanteile.… mehr “Gemeinschaftlicher Immobilienerwerb”