Spanisches Grundsatzurteil macht den Weg frei – Gute Chancen, verloren geglaubtes Geld für spanische Immobilie wieder zurück zu bekommen

Spanisches Grundsatzurteil macht den Weg frei -   Gute Chancen, verloren geglaubtes Geld für spanische Immobilie wieder zurück zu bekommen

Als vor knapp zehn Jahren in Spanien eine gigantische Immobilienblase geplatzt ist, waren davon nicht nur Spanier, sondern auch viele Käufer aus dem europäischen Ausland betroffen. Sie hatten ihr Geld in geplanten Neubauprojekten angelegt, doch als 2008 in Spanien der Immobilienmarkt zusammenbrach und zahlreiche Bauunternehmer bankrott gingen, standen sie vor dem Nichts.

Die vorwiegend in Andalusien und im Gebiet um Valencia liegenden Projekte wurden nicht realisiert, die Bauträger gingen in Insolvenz und die bei spanischen Banken eingezahlten Anzahlungen schienen verloren.

Doch inzwischen haben die Käufer gute Chancen, ihr Geld zurück zu bekommen. Luis Cuervo, CEO von „Spanish Legal Reclaims“ verweist auf ein vom spanischen Obersten Gerichtshof im Dezember 2015 gefälltes Grundsatzurteil. Mit diesem Urteil wurde Betroffenen die Möglichkeit eröffnet, ihr verlorenes Geld inklusive Zinsen von den Banken zurückzufordern.

Hunderte von Personen haben bereits geklagt und ihr Geld zurückerhalten. Insgesamt wurde bisher gegenüber spanischen Banken die Rückerstattung von acht Millionen Euro erwirkt. Zum Teil handelte es sich um Vorgänge, die bereits bis zu 15 Jahre alt waren. Diese Zahlen bestätigt das Rechtsberatungsunternehmen „Spanish Legal Reclaims“, das sich auf diese Art von Rückerstattungsverfahren – vornehmlich von Spaniern, Deutschen und Engländern – spezialisiert hat.

„Der positive Ausgang der Rechtsverfahren ist hierbei größtenteils der Strategie und dem Prozessaufbau unserer Experten zu verdanken“, empfiehlt CEO Luis Cuervo betroffenen Käufern unbedingt einen kundigen Rechtsbeistand einzuschalten, der sich im internationalen Recht auskennt.

Das bestätigt auch Rechtsanwalt Carlos Comitre, der hauptsächlich in Andalusien tätig ist: „Der juristische Weg, der bei solchen Verfahren gegangen werden muss, ist häufig lang, da die Banken Einspruch erheben. Von der ersten Instanz geht es meist weiter zum Landesgericht. Insgesamt braucht das Verfahren oft zwei Jahre“.

Nach den Rückerstattungen von zu viel bezahlten Hypothekenzinsen stehen die spanischen Banken nun vor einer erneuten Herausforderung durch die Verfahren, die auf Grund von Anzahlungsreklamierungen für Immobilien eingereicht werden. Das Rechtsberatungsunternehmen „Spanish Legal Reclaims“ geht von schätzungsweise 600.000 Fällen aus. Tausende Betroffene hätten sich mit der Bitte um rechtliche Unterstützung bereits an das Unternehmen gewendet.

Geschäftsführer Rainer Klassen erklärt dazu, dass zu Anfang der Fallanalyse nur drei Dinge von Bedeutung sind: „Der gültige Kaufvertrag mit dem Bauherrn, die Einzahlungsbelege auf dessen Bankkonto und dass die Übergabe der Immobilie zum festgelegten Zeitpunkt niemals stattfand“.

Das Unternehmen

„Spanish Legal Reclaims“ bietet spezialisierte Rechtsberatung an und hat ihren Sitz in Barcelona. Das Unternehmen arbeitet flächendeckend in ganz Spanien mit einem Team von Anwälten und Rechtsexperten, die über große Erfahrung in internationaler Rechtssprechung verfügen. Das belegen hunderte gewonnene Fälle von europäischen und amerikanischen Klienten. Auch gibt es bereits zahlreiche deutsche Kunden, die vom deutschsprachigen Kundenservice betreut werden. Honorarleistungen werden von dem Unternehmen ausschließlich nach einem erfolgreichen Rückerstattungsverfahren erhoben.

Das Urteil

Die Entscheidung des spanischen Obersten Gerichtshofes, die im Dezember 2015 bekannt gegeben wurde und für den Fall einer Privatperson getroffen wurde, erklärt, dass die Banken für die entrichteten Anzahlungen hätten bürgen müssen. Die Grundlage für dieses Urteil ist das Gesetz 57/1968, welches inzwischen aufgehoben wurde, aber für alle Fälle vor dem 1. Januar 2016 gültig ist.

Dieses Gesetz bestimmt unter anderem, dass die Banken dazu verpflichtet waren sicherzustellen, dass Bauunternehmen ein gesondertes Konto anlegen, auf welchem die Anzahlungen von Privatpersonen für Bauprojekte eingezahlt und abgesichert werden mussten.

Ein Fall

Eine der Betroffenen ist Lidia Vargas, die 30.000 Euro als Anzahlung für eine im Bau befindendliche Immobilie in Beniarbeig (Alicante) leistete. Das Ganze passierte vor 10 Jahren: „Eine Freundin von mir, die für eine Immobilienagentur arbeitete, riet mir zu dem Kauf, sie selbst hatte auch eine der Wohnungen erworben“, erklärt sie.

Aber die Monate vergingen und auf dem Grundstück, welches für den Bau vorgesehen war, passierte nichts. „Keine Bauarbeiter gingen an die Arbeit, manche kamen, aber nur um Ihre Maschinen wiederabzuholen, denn das Bauunternehmen zahlte nicht“, erinnert sie sich. „Wir konnten den Bauherrn nicht erreichen“, erzählt Lidia. Zum Schluss meldete der Bauherr Konkurs an. Nach einer jahrelangen gerichtlichen Odyssee, hat Lidia nun 30.000 Euro erstattet bekommen.

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Esther Schagen

schagen.esther@spanishlegalreclaims.com

+49 89 210 938 92

Christoph Preis

christoph.preis@spanishlegalreclaims.com

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