Neuregelung der verbilligten Vermietung

Vermieter sollten Miethöhen überprüfen
Neuregelung der verbilligten Vermietung

Mit dem Steuervereinfachungsgesetz werden zum Jahreswechsel unter anderem die Regelungen zur verbilligten Vermietung von Wohnungen neu geregelt. Ab 1. Januar 2012 entfällt dabei für nicht wenige Vermieter die bislang gegenüber dem Finanzamt vorzunehmende aufwendige Totalüberschussprognose. Dies kann zu einer Vereinfachung führen. Andererseits müssen diejenigen Vermieter, die von ihren Mietern weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Marktmiete verlangen, künftig damit rechnen, dass das Finanzamt die im Zusammenhang mit den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung stehenden Werbungskosten (z.B. Abschreibungen, Zinskosten oder Verwaltungskosten) nur noch anteilig anerkennt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Mietern um Angehörige oder fremde Dritte handelt.

Großenbrode, Heiligenhafen, Lütjenbrode, Neuratjensdorf, Klaustorf, Heringsdorf, Sütel, Neukirchen, Dahme, Grömitz, Grube, Cismar, Kellenhusen, Burg, Petersdorf, Landkirchen, Bannesdorf, Puttgarden, Gammendorf, Lemkenhafen, Orth, Sulsdorf, Westermakelsdorf, Kopendorf, Klausdorf, Schlagsdorf, Dänschendorf, Püttsee, Gollendorf, Burgtiefe, Neue Tiefe, Bisdorf, Presen, Strukkamp, Albertsdorf, Altjellingsdorf, Wulfen, Sahrensdorf, Vitzdorf, Todendorf, Wenkendorf, Marienleuchte, Vadersdorf, Staberdorf, Meeschendorf, Katharinenhof, Gahlendorf, Bisdorf, Bisdorf, Neujellingsdorf

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