Neues zum Energieausweis

Ab Mai 2014 gilt die neue EnEV mit Änderungen zum Energiepass

Neues zum Energieausweis

Balkendarstellung

Bereits seit nunmehr über zehn Jahren (2002) gibt es die Verordnung zur Energieeinsparung (EnEV), die auf Grundlager des Energie-Einsparungsgesetzes (EnEG) erarbeitet wurde und die alte Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengefasst hat. Aus ihr geht hervor, dass seit 2006 ein Energieausweis vorzulegen ist, wenn eine Neuvermietung oder ein Verkauf einer Immobilie ansteht.

Dieser Pass soll dem neuen Nutzer einen Überblick über den Primärenergieverbrauch (Gesamtenergiebedarf) offenlegen, mit dem er beim Betrieb des Objektes zu rechnen hat. Die Internetplattform Immobilienscout24 hat in einer Befragung herausgefunden, lediglich 10 % der Interessenten einer Immobile fühlen sich durch den Energieausweis gut informiert. Nun wurden Vorgaben der EU in die neue EnEV 2014 aufgenommen, die am 11. Oktober vom Bundesrat und am 16. Oktober 2013 im Bundestag beschlossen wurde. Veröffentlicht wurde der Beschluss über die neue EnEV im Bundesanzeigenblatt am 21.11.2013. Ab Mai 2014 soll danach nicht nur der Energieverbrauch anhand einer Balkengrafik dargestellt werden, sondern es wird auch eine Effizienzklasse von A bis H eingeführt, wie man sie bei Haushaltsgeräten kennt.

Die Erstellung des Ausweises ist den meisten Eigentümern eher lästig und kostet ihnen zusätzlich Geld. Zumal das Interesse bei den Nutzern eher gering ist. Natürlich sind wir alle dafür, Energie, Kosten und Schadstoffe einzusparen. Doch diese Geldmengen aufzubringen, bleibt meistens an denjenigen hängen, die diese Investitionen kaum tragen können. Durch entsprechende Sanierungen sinken zwar die Nebenkosten eines Wohngebäudes und der Energieausweis sieht hervorragend aus, jedoch steigen im Gegenzug die Kaltmieten oder Verkaufspreise, um die Kosten wieder zu kompensieren.

Manche Gebäude wiesen recht schlechte Werte auf, was eine Vermietung oder einen Verkauf des Objektes zusätzlich schwierig macht. Denn 84 % der Kaufinteressierten sehen nach Recherchen des Immobilienbarometers in dem Pass eine Unterstützung sich für oder gegen eine Immobilie zu entscheiden, obwohl sich ca. 70 % nur schlecht oder gar nicht durch den Ausweis informiert sehen.

Nach Studien von Immobilienscout24 aus dem Jahr 2012 legen die Käufer einer Immobilie nicht so viel Wert auf den vorgelegten Energieausweis, sondern schauen eher nach baulichen Fakten wie zum Beispiel der Heizungsanlage (72 %), Isolierverglasung (70 %) oder auf eine gedämmte Fassade (63 %).

Hier nun die Vorgaben, die ab Mai 2014 verpflichtend werden, übersichtlich auf einen Blick:
-Vorlage des Energieausweises schon bei der Besichtigung eines Gebäudes
-der Energieausweis muss zukünftig auch ausgehändigt werden (bisher gab es nur eine Einsicht)
-alte Ausweise haben noch Bestand, solange keine Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden (Austausch, Dämmung oder Sanierung von mindestens 10 % der Außenbauteile)
-es müssen energetischen Kennwerte und die Effizienzklasse zwischen A+ und H angegeben werden
-Aushangpflicht des Ausweises in Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr
-die freie Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wird eingeschränkt
-Verbrauchsausweise sind für Gebäude mit weniger als 4 Wohneinheiten und einem Baujahr vor 1977 oder bei durchgeführte Sanierungen nicht zulässig
-Bedarfsausweise sind für alle Gebäude zulässig
-der Ausweis behält zehn Jahre seine Gültigkeit
-Kosten sind vom Eigentümer bzw. der Eigentümergemeinschaft zu tragen

Informieren Sie sich über die Pflichten zur Ausstellung eines Energieausweises und rufen sie mich unter der Nummer 02191-932445 an oder senden mir einen E-Mail mit Ihren Fragen an info@immobilienservice-landau.de. Weitere Fachinformationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite unter http://www.immobilienservice-landau.de/.

Immobilien- & Sachverständigenbüro

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