Mietnomaden- wie schütze ich mich?

Schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages möglichst umfassende Informationen über den potentiellen Mieter einholen

Mietnomaden- wie schütze ich mich?

Massimo de La Riva, Fachanwalt für Arbeitsrecht – SNP | Schlawien Partnerschaft

Immer häufiger wird in den Medien von sogenannten Mietnomaden berichtet. Mietnomaden sind Menschen, die in der Absicht, niemals Miete zu zahlen, von Wohnung zu Wohnung ziehen. Oft geht ihr Kalkül auf. Denn wenn der Vermieter (endlich) die fristlose Kündigung ausspricht, sind meist schon Monate vergangen und bis zur Zwangsräumung können weitere Monate und in Extremfällen sogar Jahre vergehen. Einen 100% Schutz gegen säumige Mieter gibt es nicht. Für Massimo de La Riva, Fachanwalt für Mietrecht bei SNP | Schlawien Partnerschaft Düsseldorf, lässt sich aber das Risiko von Mietausfällen minimieren.

Fachanwalt Massimo de La Riva empfiehlt: „Schon vor Unterzeichnung des Mietvertrages sollte der Vermieter möglichst umfassende Informationen über den potentiellen Mieter einholen. Mit einer Selbstauskunft des Mieters kann sich der Vermieter einen Überblick verschaffen, ob der Interessent seinen Vorstellungen entspricht und ob dieser auch in der Lage sein wird, der Zahlung der Miete nachzukommen. Um die gewonnenen Erkenntnisse aus der Selbstauskunft abzusichern, empfiehlt es sich, den Mieter um Vorlage einer aktuellen Schufa-Auskunft und Verdienstbescheinigung zu bitten“.

Daneben kann man sich neuerdings auch bei privaten Auskunfteien über den Mietinteressenten informieren. Wie verlässlich diese kostenpflichtigen Informationen sind, kann an Hand der heutigen Erfahrungen allerdings noch nicht beurteilt werden.

„Wenn möglich sollte man eine Auskunft des bisherigen Vermieters einholen, ob der Mietinteressent immer zuverlässig seine Miete gezahlt hat“, rät der Fachanwalt für Mietrecht.

Im Rahmen des Mietvertrages sollte unbedingt die Hinterlegung einer Kaution in Höhe der dreifachen Monatsmiete (ohne Betriebskostenvorauszahlung-/pauschale) vereinbart werden. Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen Raten zu zahlen. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. „Der Vermieter sollte die Wohnungs- und Schlüsselübergabe von der Zahlung wenigstens einer Kautionsrate und der ersten Miete abhängig machen“, so Massimo de La Riva.

Der Schaden durch säumige Zahler kann gleichfalls durch den Abschluss geeigneter Versicherungen minimiert werden. Eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung kostet zwar extra, kommt aber für die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten auf, die z.B. bei Zahlungsklage oder einer Zwangsräumung anfallen. „Diese Kosten belaufen sich bei Zwangsräumung schnell auf bis zu 7.000,- Euro und addieren sich zu den bereits ausgefallenen Mieten. Da der Vermieter häufig noch Hypothekenraten zu tilgen hat, bedeutet dies in vielen Fällen das wirtschaftliche Aus“, rechnet der SNP-Anwalt vor.

Der Mietausfallschaden an sich kann über Mietausfallversicherungen abgesichert werden. Hierbei sind jedoch Einschränkungen und Ausschlussklauseln der Versicherer zu beachten.

Zahlt ein Mieter zwei aufeinander folgende Monate die Miete nicht oder nur teilweise, kann der Vermieter laut Gesetz kündigen. Der Gesamtrückstand muss eine Monatsmiete übersteigen. Sammeln sich im Laufe der Zeit Mietrückstände an, die zwei Monatsmieten erreichen oder überschreiten, besteht ebenfalls ein sofortiger Kündigungsgrund.

Zieht der Mieter nach Erhalt der fristlosen Kündigung nicht freiwillig aus, empfiehlt Massimo de La Riva, umgehend Räumungsklage einzureichen.

Über SNP

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