FIO SYSTEMS AG unterstützt Kunden bei Umsetzung der EU-DSGVO

FIO SYSTEMS AG unterstützt Kunden bei Umsetzung der EU-DSGVO

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft und löst das bisher geltende deutsche Bundesdatenschutzgesetz ab. Das Leipziger Softwareunternehmen FIO sorgt dafür, dass die Kunden seiner Immobilienvermarktungslösungen weiterhin rechtskonform agieren können.

Vor allem die Betroffenenrechte werden mit der neuen Verordnung gestärkt. So hat jeder Einzelne das Recht, bei Unternehmen, Institutionen und anderen Stellen Auskunft darüber zu bekommen, welche personenbezogenen Daten von ihm gespeichert und verarbeitet werden. Das „Recht auf Vergessenwerden“ wiederum sieht vor, dass personenbezogene Daten schnellstmöglich gelöscht werden, sobald kein Grund zur Speicherung mehr vorliegt.

Neue Konfigurationsseite für Löschläufe

So wird es in den FIO-Lösungen WEBMAKLER, S-VERMARKTUNG, VR-MAKLER mit dem kommenden Release möglich sein, individuelle Löschläufe zu definieren. Dabei sind softwareseitig bereits Mindestaufbewahrungsfristen vorkonfiguriert, die sich aus gesetzlichen Regelungen ableiten und nicht unterschritten werden können. Nach Ablauf aller Fristen werden sämtliche Daten und Dokumente zu einer Person unwiderruflich aus dem System entfernt. Sämtliche Löschläufe werden protokolliert. Zu definierende Ausschlussregeln verhindern, dass Daten versehentlich gelöscht werden. „Die Konfigurationsmöglichkeiten in unseren Anwendungen ersetzen in keinem Fall ein individuelles Löschkonzept unserer Kunden, in dem der Umgang mit personenbezogenen Daten generell, die Regeln einer Datenlöschung bzw. Nichtlöschung sowie die Aufbewahrungsfristen anhand von bestimmten definierten Zwecken geregelt sind“, sagt Ronny Stelzig, Leiter Requirements Engineering Immobilienvermarktungslösungen bei FIO. „Wir geben unseren Nutzern aber ein umfangreiches Werkzeug an die Hand, das sie bei der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber ihren Kunden unterstützt.“

Recht auf Datenübertragbarkeit

Laut EU-DSGVO hat eine Person das Recht, die über sie gespeicherten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Makler haben ab sofort die Möglichkeit innerhalb der FIO-Software unkompliziert eine CSV-Dateien zu erstellen, in der ausschließlich die personenbezogenen Daten eines Kontaktes exportiert werden.

Ob und in welchem Umfang ein Kunde oder Interessent einer Datennutzung zugestimmt hat, wird mit dem neuen Release übersichtlich für jeden Kontakt angezeigt.

Diese und weitere Anpassungen werden noch vor dem 25. Mai an alle Kunden ausgespielt.

Die FIO SYSTEMS AG bietet seit 1999 webbasierte Branchenlösungen für die Finanz- und Immobilien-wirtschaft an. Alle Produkte von FIO zeichnen sich durch maximale Datenschutz- und Sicherheitsbe-stimmungen aus. Durch ihre Skalierbarkeit wachsen die Lösungen mit dem Kunden und decken so auch zukünftige Anforderungen ab.

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