Die schonfrist ist zum 01.01.2017 abgelaufen! -> Gesetzliche E-Mail-Archivierung mit FLOWFACT ??!!

Ab dem 01.01.2017 war es soweit!!!!
Wie sie die neuen gesetzlichen Vorgaben mit mit FLOWFACT lösen können zeigen wir Ihnen gerne.

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Gesetzliche E-Mail-Archivierung mit FLOWFACT ??!!

Ab dem 01.01.2017 war es soweit!!!!

Wie sie die neuen gesetzlichen Vorgaben mit mit FLOWFACT lösen können zeigen wir Ihnen gerne.

Die Galgenfrist endet

Ab 1. Januar 2017 gelten die „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD)1 vollumfänglich. Letzte Schonfristen laufen somit zum 31. Dezember 2016 ab, juristische Übergangsfristen enden. Die GoBD haben die alten Grundsätze GDPdU und GoBS zur Archivierung elektronischer Dokumente abgelöst und regeln seit dem 1.1.2015 unter anderem die gesetzliche Aufbewahrungspflicht elektronischer Geschäftsdokumente, -vereinbarungen und -aufzeichnungen sowie deren Unveränderbarkeit. Dabei müssen die genannten Materialien nicht nur auffindbar, sondern auch stets abrufbar sein.

Für Sie bedeutet das: Die Pflicht zur Archivierung jeglicher elektronischer Dokumente gilt für Ihr Unternehmen, sobald Sie Geschäfte auf dem digitalen Weg abwickeln – unabhängig von Größe, Branche oder Zusammensetzung – nun vollumfänglich und ausnahmslos! Werden Angebote, Rechnungen, Handlungsbriefe etc. per E-Mail kommuniziert, muss spätestens bis zum 31. Dezember eine entsprechende Archivierungslösung implementiert sein.

Steigende Unternehmenskosten bei falscher Umsetzung

Die Verantwortung für etwaige Fehler bei der Archivierung obliegt dem Unternehmen – und Wirtschaftsprüfer prognostizieren bereits empfindliche Strafen bei Verstößen.

Auch die Prozesse auf dem Weg hin zur gesetzestreuen Umsetzung können, nicht rechtzeitig und ohne die richtigen Mittel realisiert, immense Kosten verursachen.

Der Grund: Sie greifen nicht selten in den organisatorischen Arbeitsalltag ein und fressen so nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Eine beizeiten gefällte Entscheidung für eine Archivierungslösung ist damit in vielerlei Hinsicht eine wertvolle Investition.

Ihre Vorteile

1. Langfristige Reduzierung der IT-Kosten

Mit der Sicherheit eines automatisierten E-Mail-Archivs im Rücken können Sie sich stets auf die Verfügbarkeit Ihrer Nachrichten verlassen: Damit ist es nicht länger nötig, E-Mails und Anhänge andernorts extern abzulegen. In der Konsequenz verringern sich mit den Storage-Anforderungen des Unternehmens auch die Kosten für externe Datensicherungen. Darüber hinaus sinkt dank der geringeren Datenlast auf dem Server auch die Komplexität des Backups – im Ernstfall lässt sich dann der schmalere Datensatz wesentlich schneller wiederherstellen.

2. Rechtssicherheit

Vom Gesetzgeber rechtlich vorgeschrieben ist die vollständige, manipulationssichere Archivierung aller Kommunikationsschritte, die ein Geschäft vorbereiten, abschließen oder widerrufen. Diese allgemeinen Anforderungen ergeben sich insbesondere aus den Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen (§ 146 AO) sowie den Vorgaben zur Führung der Handelsbücher (§239 HGB). Ein Backup erfüllt diese Anforderungen nicht, Rechtssicherheit bietet nur eine E-Mail-Archivierung – damit sind Unternehmen vor Strafmaßnahmen und Schadensfällen geschützt.

3. Manipulationssicherheit

Die manipulationssichere Aufbewahrung von E-Mails ist nicht nur eine rechtliche Anforderung an die Archivierung, sondern auch eine vernünftige Vorsichtsmaßnahme, mit der Sie Ihr Unternehmen gegen versehentliche oder gar böswillige Datenverfälschung absichern.

4. Erfüllung von Vertragsabsprachen

Da die E-Mail als Kommunikationsmittel längst Einzug in das Geschäftswesen gehalten hat, gehen Unternehmen immer stärker dazu über, die Aufbewahrung von E-Mails über einen gewissen Zeitraum vertraglich einzufordern. Mit einer Archivierungslösung kommen Sie dieser Anforderung ohne Mehraufwand nach.

5. Maximale Datenverfügbarkeit

Eine E-Mail-Archivierung schützt nicht nur vor Datenverlust, sondern bietet im Falle eines Serverversagens die Möglichkeit, benötigte einzelne Nachrichten schnell wiederherzustellen – ein komplettes Backup aufzuspielen, nähme erheblich mehr Zeit in Anspruch. Damit kann der Geschäftsbetrieb auf Basis des Archivs fortgeführt und das Backup zu einem weniger geschäftsintensiven Zeitpunkt eingespeist werden.

6. Unabhängigkeit von externen Anbietern

Bei einer E-Mail-Archivierung im eigenen Unternehmen müssen Sie kein Vertrauen auf externe Storage-Anbieter setzen, deren technologischen Fortschritt, finanziellen Fortbestand und gesetzeskonforme Sicherheitspolitik Sie nicht vorhersehen können – Sie haben alles „griffbereit“ in den eigenen Räumen zur Hand.

Fazit

E-Mail-Archivierung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine administrativ sinnvolle Maßnahme. Mit der Wahl der richtigen Lösung sichern Sie Ihr Unternehmen also nicht nur rechtlich ab, sondern verringern gleichzeitig den Verwaltungsaufwand der Kommunikationswege und erhöhen so die Produktivität.

Lesen Sie auch hier:

http://www.it-business.de/gobd-langsam-wird-es-ernst-a-550…/ und http://www.it-business.de/gobd-die-galgenfrist-laeuft-a-54…/

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