Bürgschaft auf erstes Anfordern – der Schein trügt

Unzureichende Sicherheit für Mieter, Versicherer und Vermieter

Bürgschaft auf erstes Anfordern - der Schein trügt

Berlin, 06.08.2012 – Im Zusammenhang mit Mietkautionsbürgschaften taucht immer wieder der Begriff „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ auf. Eine aktuelle Studie des Deutschen Finanz-Service Institutes GmbH (DFSI) bevorzugt die Anbieter, die diese Bürgschaftsform offerieren. Dort heißt es: „Denn nur damit darf er (der Vermieter, Anmerkung der Redaktion) sicher sein, schnellstmöglich an sein Geld zu gelangen“ – eine nur scheinbare Sicherheit, die dem Vermieter damit suggeriert wird.

Die „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ stellt eine den Gläubiger bevorzugende Form der Bürgschaftsverpflichtung dar, denn bei Inanspruchnahme erfolgt eine sofortige Zahlung. Das bedeutet, es findet KEINE Prüfung statt, ob ein berechtigter Anspruch des Gläubigers vorliegt. Ein solches Vorgehen, auch wenn es die AGBs so vorsehen, setzt kein Anbieter in dieser Form um. Der Prüfungsprozess läuft in einem summarischen Verfahren ab. Dabei ermitteln die Versicherer, ob eine Forderung offensichtlich unbegründet ist. Ist dem so, wird die Kaution nicht an den Vermieter ausgezahlt. Bei der „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ würde dies bedeuten, dass der Versicherer sich das ungeprüft ausgezahlte Geld vom Vermieter zurückholen müsste, wenn dessen Forderung unbegründet war – ein ebenso ineffizientes wie aufwändiges Verfahren. Stimmen die Versicherer der Forderung eines Vermieters zu, dauert die Auszahlung bei kautionsfrei.de genauso lange wie bei jenen Anbietern, deren Verträge diese Klausel enthalten.

Darüber hinaus gibt es bereits Gerichtsurteile, die besagen, dass eine „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ allein den Kreditinstituten vorbehalten ist. So hat der BGH in seinem Urteil vom 2. April 1998 folgende Regel aufgestellt: „Immer dann, wenn es sich um einen Formularvertrag handelt, ist die Bürgschaft auf erstes Anfordern nichtig, denn solche Verpflichtungen können wegen ihrer besonderen Gefährlichkeit nur Kreditinstitute oder sonstige Personen, die Bürgschaften gewerbsmäßig erteilen, uneingeschränkt eingehen“ (Quelle: Neue Juristische Wochenschrift 1998, 2280 = Wertpapier-Mitteilungen 1998, 1062). Auch wenn noch keine Urteile zu Klauseln in Mietverträgen vorliegen, müssen die Grundsätze des Schutzes entsprechend für den Mieter gelten. Wird in Zukunft ein entsprechendes Gerichtsurteil gefällt, werden auf Anhieb alle Bürgschaften mit dem Zusatz auf erstes Anfordern nichtig. „Das ist ein Ritt auf der Rasierklinge, dem wir ein rechtssicheres und nachhaltiges Geschäftsmodell entgegnen“, so Franz Rudolf Golling, Geschäftsführer von kautionsfrei.de.

Der Mieter ist nämlich schutzlos einer unberechtigten Forderung der verbürgten Kautionssumme ausgeliefert. Er wird vor Auszahlung der verbürgten Summe nicht gehört. Aber auch der Bürge setzt sich damit einer Gefahr aus. Verlangt er eine dem Vermieter zu Unrecht gezahlte Kaution zurück, ist es vorstellbar, dass aufgrund einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit seinerseits, der Bürge das Nachsehen hat und seine Zahlung nicht zurückerhält. Auch der Vermieter hält mit einer solchen Bürgschaftsurkunde nur eine unzureichende Sicherheit in den Händen, da ein richterliches Urteil die „Bürgschaft auf erstes Anfordern“ für unwirksam erklären könnte. Somit sind sowohl Mieter, Bürgen als auch Vermieter von den Nachteilen dieser Bürgschaft betroffen.

Über kautionsfrei.de:
kautionsfrei.de ist ein Produkt der plusForta GmbH und der Spezialist für bargeldlose Mietkautionen. In Zusammenarbeit mit der namhaften R+V Versicherung bietet das Dienstleistungsunternehmen ganzheitliche Service-Konzepte und IT-Lösungen, mit deren Hilfe sich beispielsweise die Mietkaution einfach, schnell und sicher abwickeln lassen. Neben den Mietern profitieren auch Vermieter, Verwalter und Makler von diesen Vorteilen.
Der Mieter muss keine Barkaution hinterlegen. Dadurch wird er finanziell entlastet und kann sich schneller für eine Wohnung entscheiden. Gleichzeitig erhält der Vermieter eine größere Sicherheit als mit einer herkömmlichen Mietkaution, bei gleichzeitiger Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Die teure und aufwendige Bonitätsprüfung übernimmt kautionsfrei.de.
Gegründet wurde das Unternehmen im Jahr 2008 von der SchneiderGolling & Cie Assekuranzmakler AG und der Capitol Immobilien GmbH. Mit Sitz in Düsseldorf, Köln und Berlin ist kautionsfrei.de bundesweit vertreten und kooperiert mit über 200 namhaften Partnern der Immobilien-, Finanz- und Versicherungsbranche. Zudem ist kautionsfrei.de aktiv im Social Network vertreten und informiert regelmäßig via Social Media Kanäle wie Facebook, Google+, Twitter oder YouTube.

Kontakt:
kautionsfrei.de
Vernen Liebermann
Mohrenstr. 34
10117 Berlin

info@kautionsfrei.de
http://kautionsfrei.de

Pressekontakt:
beUnity GmbH
Alexandra Koch
Otto-Suhr-Allee 59
10585 Berlin
030/27 58 12 43
presse@kautionsfrei.de
http://www.be-unity.de