Baugemeinschaft – Kostenvorteil bei der Baufinanzierung

Eine Möglichkeit, die Kosten beim Bauen in den Griff zu bekommen, besteht darin in Gemeinschaft zu bauen. Dabei schließen sich mehrere Bauwillige zusammen, um in der Gruppe ein Grundstück zu bebauen oder eine Immobilie zu kaufen und das Objekt zu bewohnen. Der Vorteil liegt im kostengünstigeren Erwerb und Bau respektive Sanierung eines Hauses. Nicht nur Einzelhäuser auf parzellierten Baugrundstücken kommen für eine Baugemeinschaft infrage, sondern auch Doppel- oder Mehrfamilienhäuser oder mischgenutzte Immobilien.

Die Besonderheiten der Baugemeinschaft
Die Motivation steht bei der Baugruppe an erster Stelle. Gleichgesinnte finden sich, um ihren Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Nicht selten entsteht durch diesen Vorgang ein Mehrgenerationenhaus oder ein Seniorengemeinschaftshaus. In jedem Fall setzt ein Baugemeinschaftshaus ein hohes Maß an Kooperationsfähigkeit voraus. So müssen zunächst alle Vorstellungen zum Erwerb eines Hauses und deren Umgestaltung festgelegt werden. In dieser Phase spricht man auch von einer Interessengemeinschaft, es können durchaus noch weitere Mitglieder hinzukommen oder einzelne Mitglieder auch wieder abspringen. Hat sich die Gemeinschaft im Groben geeinigt, wird daraus eine Plangemeinschaft und bei Erwerb eines Hauses oder Grundstücks die Baugemeinschaft. Spätestens zu diesem Zeitpunkt entsteht dann eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Zwar besteht keine Pflicht, einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen, der das Innen- und Außenverhältnis regelt, jedoch ist das bei einer Investition dieser Größenordnung eigentlich ein Muss. In diesem Vertrag wird die Nutzung des Gebäudes durch jeden Einzelnen festgelegt. Und: Spätestens mit der Unterzeichnung des Kaufvertrages oder Bauantrages sind auch alle Mitglieder in der finanziellen Pflicht.

Ist die erforderliche Anzahl von Mitgliedern vorhanden, kann die Gemeinschaft den Bauantrag auf den Weg bringen oder den Kaufvertrag schließen. Sind die Wohnungen bezugsfertig und die Bauabnahme erfolgt, wird aus der Baugemeinschaft eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG), deren Rechte weitestgehend im Wohneigentumsgesetz geregelt sind. Mit der Bauabnahme beginnt auch die Gewährleistungspflicht für die eingesetzten Handwerker, sofern das Objekt nicht in Eigenregie gebaut wurde. Hierbei kann es durchaus sinnvoll sein, sich von einem Bausachverständigen beraten zu lassen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

Der Vorteil einer Baugemeinschaft liegt in der Kosteneinsparung. Insbesondere beim Kauf von Baumaterialien, bei der gegenseitigen Hilfe durch Eigenleistungen lässt sich durchaus ein größerer Batzen Geld sparen. Wichtig ist immer, dass die Leistungsbestandteile jedes Einzelnen genau festgelegt sind. So ist es durchaus nicht unüblich, dass sich Handwerker der unterschiedlichen Baugewerke zusammenschließen, um in Eigenregie ein Gebäude zu errichten, häufig sind dieses Mehrfamilienhäuser, die später vermietet werden sollen.

Als vergleichbar zu einer Baugemeinschaft sind auch Baugenossenschaften oder Bauvereine anzusehen. Letztendlich steht auch hier der Bau oder der Kauf eines Gebäudes zur Sanierung im Mittelpunkt. Der Vorteil einer Baugenossenschaft liegt zudem in der Tatsache, dass der Anteilserwerb durch die KfW gefördert wird. Grundsätzlich können die gemeinsamen Bauherren der Baugemeinschaft sämtliche Fördermittel vom Staat, Land oder Kommune beantragen, die für den Bau möglich sind. Sie sind damit den Rechten eines einzelnen Bauherren immer gleichgestellt.

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