Baufinanzierung: Wohnriester-Verträge immer beliebter – Zuwachs im ersten Quartal 2012

Die Anzahl der Wohnriester-Verträge steigt stetig. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gab, bestanden im ersten Quartal 2012 65.000 mehr Verträge als zum Jahresende 2011 (775.000 Verträge). Die Steigerungsrate betrug damit 8,4 Prozent.

Das Geschäft mit den anderen Formen der staatlich geförderten Riester-Produkte (Rentenversicherungen, Fondssparpläne, Banksparpläne) lief hingegen eher schleppend. So nahm die Zahl der Riester-Rentenversicherungen um 32.000, der Fondssparpläne um 11.000 und der Riester-Banksparpläne um 7.000 zu. Insgesamt ergab der Anteil der Wohnriester-Verträge an allen Neuabschlüssen eine Quote von 56,5 Prozent.

Zulagen und Steuervorteile
„Die Riesterförderung als Ergänzung einer Baufinanzierung der eigenen Immobilie einzusetzen lohnt sich in jedem Fall“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de (http://www.baufi24.de/). Wer ein entsprechendes Riester-Darlehen aufnimmt, erhält für seine Tilgungsleistungen Zulagen, welche ebenfalls in die Rückzahlung des Darlehens einfließen. Jedes Jahr erhält der Geförderte eine Grundzulage von 154 Euro. Zudem schießt der Staat noch eine Kinderzulage zu – sie beträgt für ab 2008 geborenen Nachwuchs 300 Euro jährlich, für davor zur Welt gekommene Kinder 185 Euro. Die vollen Beträge erhält, wer jährlich mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (max. 2.100 Euro pro Person inklusive Zulagen) für die Tilgung des Darlehens einsetzt. Jeder Förderberechtigte kann außerdem einen Tilgungsbetrag von bis zu 2.100 Euro inklusive Zulagen im Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ein Steuervorteil ergibt sich aber nur, wenn die Steuerersparnis die Höhe der Zulagen insgesamt übersteigt.

Plus trotz nachgelagerter Besteuerung
Wie bei Riesterprodukten üblich, schöpft der Fiskus einen Teil der monetären Vorteile aus den Wohnriester-Verträgen ab, wenn der Geförderte das Rentenalter erreicht. Bis zum Rentenbeginn addiert das Finanzamt alle geflossenen staatlichen Förderbeträge sowie die Tilgungsleistungen von maximal 2.100 Euro im Jahr auf einem fiktiven Wohngeldkonto und verzinst dieses jedes Jahr mit zwei Prozent. Den so aufgelaufenen Betrag muss der Geförderte dann zu Rentenbeginn versteuern. Gerade diese Tatsache schreckt viele Bauherren und Immobilienkäufer ab, ein Riesterdarlehen abzuschließen. Sie fürchten, dass die zusätzlichen finanziellen Belastungen ausgerechnet in einer Zeit anfallen, in der sich ihre monatlichen Einnahmen ohnehin verringern.

Doch Berechnungen haben gezeigt: Dank der staatlichen Hilfen und schnelleren Tilgung verzeichnen Häuslebauer in der Regel trotz der nachgelagerten Besteuerung ein sattes Plus, wenn sie die Wohnriester-Förderung zur Immobilienfinanzierung einsetzen. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Familienstand, dem Einkommen und den Vertrags-Konditionen ab. Riester-Darlehen werden von Bausparkassen, Banken, Vermittlern und Versicherern angeboten. „Die Vorteile über die gesamte Laufzeit der Finanzierung können, selbst unter Berücksichtigung der späteren Besteuerung, bis zu 50.000 Euro betragen“, sagt Stephan Scharfenorth, „am stärksten profitieren Personen mit Kindern oder einem hohen Einkommen.“

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